Als Inhaber einer Yogaschule oder als Yoga-Lehrer wollen Sie Ihren Schülern die volle Aufmerksamkeit widmen und einen professionellen Unterricht bieten. Gleichzeitig müssen Sie als Unternehmer aber auch mit plötzlichen Schadenfällen rechnen. Denn auch bei größter Sorgfalt können Schäden auftreten.

Fehler bei Übungsanweisungen
Der unterrichtende Yogalehrer gibt falsche Übungsanweisungen und ein Schüler zieht sich dadurch eine Knieverletzung zu. Die angefallenen Behandlungskosten werden durch den Inkassodienst der Krankenkasse beim Yogalehrer geltend gemacht.
Nach Prüfung des Sachverhalts und Feststellung des Verschulden seitens des Yogalehrers, tritt der Versicherer in die Regulierung ein.

Verlust fremden Eigentums
Der Yogalehrer unterrichtet in einer Yogaschule und in einem Sportstudio. Um den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu haben, erhielt er hierfür einen Schlüssel. Durch eine Unachtsamkeit verliert er seinen Schlüsselbund. Die Yogaschule und das Sportstudio tauschen ihre Schließanlagen aus und stellen die angefallen Kosten dem Yogalehrer in Rechnung. Nach Prüfung des Sachverhalts kommt der Versicherer für die Kosten auf.

Verletzungen bei Schülern
Durch eine Unachtsamkeit verletzt sich ein Schüler im Yogaunterricht. Die Berufshaftpflichtversicherung prüft das Verschulden des Yogalehrers. Da dieser professionelle und gewissenhafte Anweisungen gegeben hatte, trifft ihn kein Verschulden. Die Berufshaftpflicht wehrt die unberechtigten Ansprüche der Krankenkasse sowie des Schülers ab und stellt somit die gute Reputation des Yogalehrers wieder her.
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